Am Ende des Dienstes oder einer Abrechnungsperiode erhalten die Dienstleistenden mit dem neuen EO-Anmeldungsverfahren keine Meldekarte (EO-Anmeldung auf Papier) mehr ausgehändigt. Damit entfällt auch die Weiterleitung der Meldekarte an den Arbeitgeber. Der Verlust einer Meldekarte oder das Vergessen der Weiterleitung der Meldekarte sind nicht mehr möglich.
Stattdessen erhält der Dienstleitende eine Aufforderung (im Standardfall über SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall via Post) seine persönlichen Angaben, Informationen zu Kindern und seinem Arbeitgeber oder seine relevante Beschäftigungs- oder Ausbildungssituation in einem EO-Portal zu bestätigen oder zu ergänzen. Die Anzahl Diensttage und alle den Sozialversicherungen bekannten Informationen sind bereits im System hinterlegt, so dass diese nicht wie heute durch den Dienstleistenden erfasst werden müssen. Die weiteren Schritte erfolgen im Hintergrund, die Auszahlung kann üblicherweise innert weniger Tage erfolgen.
Für den Zugang zum EO-Portal können die Dienstleistenden entweder Zugangsdaten der Portale der Dienstorganisationen verwenden (z.B. V-Login) oder es erfolgt eine einmalige Registrierung für das EO-Portal. Eine Einführung in die Benutzung wird von den Dienstorganisationen gewährleistet, ein Supportangebot für die Benutzung des Portals wird sichergestellt.
Mit dem neuen Verfahren werden folgende Vorteile realisiert:
In einer Umfrage in einer Rekrutenschule stiess das Digitalisierungsprogramm der Erwerbsersatzordnung (EO) auf grossen Anklang.
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