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Neues EO-Anmeldungsverfahren aus Sicht des Arbeitgebers

Neuerungen

Die EO-Anmeldung mit den Angaben der Dienstorganisation sowie den persönlichen Angaben der Dienstleistenden gelangt direkt zur zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Die Ausgleichkasse holt die notwendigen Lohnangaben direkt beim Arbeitgeber ein. Dies kann auf folgenden Wegen erfolgen:

  • Brief mit QR-Code: Der Arbeitgeber erhält eine Aufforderung per Post, die Lohndaten zu erfassen. Die Lohndaten können mittels QR-Code direkt online, ohne Portal und Authentisierung, eingegeben werden.
  • Portale der AHV-Ausgleichskassen: Im Portal der Ausgleichskasse wird die Anfrage zu den Lohndaten digital übermittelt, der Arbeitgeber ergänzt die entsprechenden Angaben.
  • Direktanbindung der ERP-Systeme: Über einen neuen Swissdec-Standard werden Anfragen an das ERP-System (Software zur Steuerung der Unternehmensprozesse, unter anderem der Lohnbuchhaltung) des Arbeitgebers übermittelt. Dieser gibt den Versand der benötigten Lohndaten ohne manuelle Erfassung im ERP-System frei, die Übermittlung an die Durchführungsstelle erfolgt automatisiert. In einem dritten Schritt werden die Informationen zur EO-Taggeldleistung von der Durchführungsstelle direkt an das ERP-System des Arbeitgebers übermittelt. Diese Option steht nur bei entsprechend ausgerüsteten und zertifizierten ERP-Systemen zur Verfügung.
  • Papier/Post: Auf Wunsch erhält der Arbeitgeber die Anfrage auf Papier und meldet die Lohndaten auf dem Postweg.

Vorteile des neuen Systems

  • Einfordern der EO-Anmeldungen entfällt: Mit dem neuen Anmeldungsverfahren muss der Arbeitgeber die Meldekarten nicht mehr beim Mitarbeitenden einfordern. Damit werden Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund von Verlust oder Vergessen der Meldekarten eliminiert.
  • Automatisierungspotential: Die Anfrage und Übermittlung der Lohndaten erfolgen im optimalen Fall auf Knopfdruck automatisiert, direkt aus dem ERP-System des Arbeitgebers. Das Einpflegen der EO-Taggeldleistung im ERP-System entfällt dank der automatisierten Übermittlung ebenfalls.
  • Qualitative Vorteile: Der digitalisierte Prozess ermöglicht eine schnelle, effiziente sowie qualitativ hochstehende Verarbeitung (Abtippen von Daten entfällt) und verunmöglicht Fehler oder Missbräuche.

Zeitplan

Die Umstellung auf den neuen Prozess wird schrittweise ab Anfang 2026 erfolgen. Während fünf Jahren nach der Einführung können vereinzelt EO-Anmeldungen auf Papier aus Diensten, die vor der Umstellung auf das neue Verfahren geleistet worden sind, zu den Arbeitgebenden gelangen. Diese werden wie bisher verarbeitet.

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