Die Meldung zu den geleisteten Diensttage sowie den persönlichen Angaben des Dienstleistenden gelangen direkt zur zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Da die Daten der jährlichen Lohnmeldung nicht aktuell und vollständig genug sind, um den Erwerbsausfall zu berechnen, holt die Ausgleichkasse die notwendigen Angaben direkt beim Arbeitgeber ein. Dies kann über drei unterschiedliche Kanäle erfolgen.
Die AHV-Ausgleichskassen werden die ihr angeschlossenen Arbeitgeber frühzeitig über die Anpassungen informieren und sie bei der Umsetzung des neuen Verfahrens begleiten. Während fünf Jahren nach der Einführung können vereinzelt Meldekarten auf Papier aus Diensten, die vor der Umstellung auf das neue Verfahren geleistet worden sind, zu den Arbeitgebenden gelangen. Diese werden wie bisher verarbeitet.
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