Die EO-Anmeldung mit den Angaben der Dienstorganisation sowie den persönlichen Angaben der Dienstleistenden gelangt direkt zur zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Die Ausgleichkasse holt die notwendigen Lohnangaben direkt beim Arbeitgeber ein. Dies kann auf folgenden Wegen erfolgen:
Die Umstellung auf den neuen Prozess wird schrittweise ab Anfang 2026 erfolgen. Während fünf Jahren nach der Einführung können vereinzelt EO-Anmeldungen auf Papier aus Diensten, die vor der Umstellung auf das neue Verfahren geleistet worden sind, zu den Arbeitgebenden gelangen. Diese werden wie bisher verarbeitet.
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