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Neues EO-Anmeldungsverfahren aus Sicht des Arbeitgebers

Überblick

Die Meldung zu den geleisteten Diensttage sowie den persönlichen Angaben des Dienstleistenden gelangen direkt zur zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Da die Daten der jährlichen Lohnmeldung nicht aktuell und vollständig genug sind, um den Erwerbsausfall zu berechnen, holt die Ausgleichkasse die notwendigen Angaben direkt beim Arbeitgeber ein. Dies kann über drei unterschiedliche Kanäle erfolgen.

  • Portale der AHV-Ausgleichskassen: Viele Arbeitgeber kommunizieren mit ihren zuständigen AHV-Ausgleichskassen über ein Portal, das die Ausgleichskasse bereitstellt. Das Portal erlaubt die digitale Anfrage durch die Ausgleichskasse und Bereitstellung der Lohndaten durch den Arbeitgeber.
  • Neuer Übermittlungsstandard: In Zusammenarbeit mit swissdec wird ein neuer Übermittlungsstandard definiert, der es dem Arbeitgeber erlauben soll, die benötigten Daten ohne manuelle Erfassung direkt aus seinem Lohnbuchhaltungssystem an die Ausgleichskasse zu liefern.
  • Papier/Post: Im Ausnahmefall kann die Übermittlung der geforderten Lohndaten immer noch auf dem Postweg erfolgen.

Vorteile des neuen Systems

  • Einfordern der Meldekarten entfällt: Mit dem neuen Anmeldungsverfahren muss der Arbeitgeber die Meldekarten nicht mehr beim Mitarbeitenden einfordern. Damit werden Verzögerungen aufgrund von Verlust oder Vergessen der Meldekarten eliminiert.
  • Die Übermittlung der Lohndaten erfolgt im optimalen Fall auf Knopfdruck automatisiert, direkt aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers.
  • Mit der Digitalisierung des ganzen Prozesses kann die Auszahlung schneller erfolgen.
  • Das Verfahren ermöglicht eine effiziente, qualitativ hochstehende Verarbeitung und verunmöglicht Fehler oder Missbräuche.

Die AHV-Ausgleichskassen werden die ihr angeschlossenen Arbeitgeber frühzeitig über die Anpassungen informieren und sie bei der Umsetzung des neuen Verfahrens begleiten. Während fünf Jahren nach der Einführung können vereinzelt Meldekarten auf Papier aus Diensten, die vor der Umstellung auf das neue Verfahren geleistet worden sind, zu den Arbeitgebenden gelangen. Diese werden wie bisher verarbeitet.

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