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Hilfsmittel

Wann besteht Anspruch auf Hilfsmittel der IV?

Hilfsmittel für Beruf und Alltag

Versicherte der IV haben einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen, um weiter erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich tätig bleiben zu können, aber auch auf Hilfsmittel, die für die Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung benötigt werden.

 

Anderseits haben Versicherte der IV Anspruch auf Hilfsmittel, die sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge.

Wie kann ich Hilfsmittel beziehen?

Reichen Sie das Anmeldeformular bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein.

Reichen Sie das Formular 001.002 - Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein, wenn Sie Ihren Anspruch auf Hilfsmittel zum ersten Mal anmelden. Diese prüft, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch besteht.

Wie werden die Hilfsmittel abgegeben?

Die IV gibt diese ab oder bewilligt den Kauf.

Wenn möglich werden Hilfsmittel aus den Depots der IV beschafft. Andernfalls kann die IV den Kauf eines neuen Hilfsmittels bewilligen. Kostspielige Hilfsmittel gibt die IV in der Regel leihweise ab. Nur in besonderen Fällen leistet sie einmalige oder periodische Beiträge an Hilfsmittel, welche Sie selbst angeschafft oder gemietet haben. Bestimmte Hilfsmittel werden pauschal vergütet.