Hilfsmittel für Beruf und Alltag
Versicherte der IV haben einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen, um weiter erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich tätig bleiben zu können, aber auch auf Hilfsmittel, die für die Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung benötigt werden.
Anderseits haben Versicherte der IV Anspruch auf Hilfsmittel, die sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbstständig und unabhängig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge.
Letzte Änderung: 27.12.2019
Letzte Änderung: 01.01.2024 | PDF | 637 kB
Stand: 01.01.2024
Letzte Änderung: 31.12.2022 | PDF | 605 kB
Stand: 01.01.2023
Letzte Änderung: 01.01.2024 | PDF | 621 kB
Reichen Sie das Anmeldeformular bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein.
Reichen Sie das Formular 001.002 - Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein, wenn Sie Ihren Anspruch auf Hilfsmittel zum ersten Mal anmelden. Diese prüft, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch besteht.
Die IV gibt diese ab oder bewilligt den Kauf.
Wenn möglich werden Hilfsmittel aus den Depots der IV beschafft. Andernfalls kann die IV den Kauf eines neuen Hilfsmittels bewilligen. Kostspielige Hilfsmittel gibt die IV in der Regel leihweise ab. Nur in besonderen Fällen leistet sie einmalige oder periodische Beiträge an Hilfsmittel, welche Sie selbst angeschafft oder gemietet haben. Bestimmte Hilfsmittel werden pauschal vergütet.
Letzte Änderung: 01.01.2019 | PDF | 637 kB
Letzte Änderung: 01.01.2018 | PDF | 605 kB
Letzte Änderung: 01.01.2015 | PDF | 621 kB