Die IV-Stellen entstanden zu Beginn der 90er Jahre mit der 3. IVG-Revision. Als Versicherungsträger der Invalidenversicherung erfüllen sie drei zentrale Aufgaben:
- Sie unterstützen die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen.
- Sie legen den Invaliditätsgrad fest.
- Sie bestimmen die Höhe der Entschädigung, die einer versicherten Person aufgrund ihrer so genannten Hilflosigkeit zusteht.
Die IV-Stellen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Für ihre Errichtung sind die Kantone zuständig, weshalb sich die Organisation der IV-Stellen von Kanton zu Kanton unterscheidet.