Haben Sie inhaltliche oder technische Fragen zu den Formularen?
Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle.
Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei welcher Sie bzw. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen.
Betrifft Ihr Anliegen die IV, ist die kantonale IV-Stelle in Ihrem Wohnsitzkanton Ihre Ansprechpartnerin.