Nichterwerbstätige bezahlen AHV / IV / EO-Beiträge nach Vermögen und Einkommen, nichterwerbstätige Studierende bis zum Alter von 25 Jahren einen pauschalen Beitrag im Jahr. Wenn der Ehepartner den doppelten Mindestbeitrag leistet, entfallen unter Umständen eigene Beiträge.
Merkblatt 2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO