Kapitalhilfe
Die IV kann Kapitalhilfen gewähren, wenn eine behinderte Person aufgrund ihrer Erfahrungen und Kompetenzen in einer selbstständigen Tätigkeit eine wesentlich höhere Arbeitsfähigkeit erreicht, als in einem Angestelltenverhältnis, oder wenn betriebliche Umstellungen aufgrund der Invalidität nötig werden. Die Kapitalhilfe erfolgt in der Regel in Form eines verzinslichen und rückzahlbaren Darlehens.