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Glossary

Integrationsmassnahmen

Die Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt oder zur Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art. Sie sind insbesondere auf versicherte Personen mit psychisch bedingter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person seit mindestens sechs Monaten zu wenigstens 50 % arbeitsunfähig ist. Integrationsmassnahmen sind: Belastbarkeitstraining, Aufbautraining, wirtschaftsnahe Integration mit Support am Arbeitsplatz