Früherfassung und Frühintervention
Die Früherfassung und Frühintervention sind präventive Mittel der Invalidenversicherung (IV), um Personen mit ersten Anzeichen einer möglichen Invalidität rasch zu erfassen. Ziel ist es, den betroffenen Personen mit Hilfe von geeigneten Massnahmen einen Verbleib im Arbeitsprozess oder eine rasche Wiedereingliederung zu ermöglichen und damit die drohende Invalidität abzuwenden.
Merkblatt 4.12 - Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention