Erwerbseinkommen
Zum Erwerbseinkommen gehören jene Einkünfte, die einem Versicherten aus einer Tätigkeit zufliessen und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen. Unter Kapitalertrag, welcher nicht der Beitragspflicht unterliegt, ist die blosse Verwaltung des eigenen Vermögens zu verstehen. Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt, wer hier in unselbständiger oder selbständiger Stellung in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft oder freien Berufen tätig ist.