Erster und zweiter Arbeitsmarkt
Als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse der freien Wirtschaft. Im Gegensatz dazu versteht man unter dem zweiten Arbeitsmarkt jenen, der geschützte Arbeitsplätze bietet.