Entschädigung des andern Elternteils (EAE)
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde der Vaterschaftsurlaub angenommen. Erwerbstätige Väter haben seit 1. Januar 2021 für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub (maximal 14 Taggelder). Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens aber 220 Franken pro Tag.
Als Folge der Gesetzesreform «Ehe für alle» steht auch der Ehefrau der Kindsmutter ein Entschädigungsanspruch zu. Daher ist am 1. Januar 2024 der gesetzliche Ausdruck «Vaterschaftsentschädigung» durch «Entschädigung des andern Elternteils» ersetzt worden.
Merkblatt 6.04 - Entschädigung des andern Elternteils