Eingliederung vor Rente
«Eingliederung vor Rente» ist der Leitsatz der 5. und 6. IV-Revision. Damit ist gemeint, dass zuerst alles daran gesetzt wird, Personen soweit als möglich im Arbeitsmarkt zu halten, bzw. sie wiederum in diesen zu integrieren (berufliche Massnahmen). Erst nach Ausschöpfung aller Eingliederungsmöglichkeiten wird ein Rentenanspruch geprüft.