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Überbrückungsleistungen

Überbrückungsleistungen

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Referenzalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.

Erfahren Sie mehr dazu im Merkblatt. Auch das Anmeldeformular steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.