Vreni ist AHV-Rentnerin. Sie hört seit einiger Zeit nicht mehr gut. Ein Spezialarzt stellt ein Hörproblem fest.
Anspruch anmelden
Vreni meldet ihren Anspruch auf das Hilfsmittel bzw. das Hörgerät mit dem entsprechenden Formular bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons an. Sie erhält eine Pauschale von 630 Franken für ein Hörgerät respektive 1 237.50 Franken für zwei Hörgeräte. Vreni kann den Anspruch höchstens alle fünf Jahre geltend machen.
Anlaufstellen
Partnerin und Anlaufstelle für Hilfsmittel ist die IV-Stelle im Wohnsitzkanton. Auch Fachverbände und Organisationen wie die Pro Senectute erteilen Informationen und helfen weiter.
Hilfsmittel
Unterstützen im Alltag
MEHR LEBENSQUALITÄT DANK HÖRGERÄT!
Vreni Hefti, 1956, AHV-Rentnerin
DIE RENTE REICHT NICHT ZUM LEBEN.
Maria Hefti, 1956, AHV-Rentnerin
Maria ist alleinstehende Altersrentnerin. Sie hat immer gearbeitet. Trotzdem reicht die Altersrente nicht zum Leben.
EL sichern Existenz
Maria hat 43 Jahre gearbeitet (Skala 44). Sie erhält eine Vollrente der AHV; sie hat also keine Beitragslücken. Trotzdem liegt ihre Altersrente unter 2 000 Franken. Denn ihr Einkommen war stets gering. Auch ihre Rente aus der Pensionskasse ist klein. Eine dritte Säule hat Maria nicht. Das Renteneinkommen reicht daher nicht zum Leben. Sie beantragt Ergänzungsleistungen (EL).
Individuelle Berechnung
Die kantonale EL-Stelle berücksichtigt bei der Berechnung Marias Ausgaben, ihre Einkommen (Renten) und ihr Vermögen. Maria hat Anspruch auf EL, wenn ihre anerkannten Ausgaben höher sind als ihre Einnahmen. Der EL-Betrag wird individuell berechnet.
EL
Helfen, die minimalen Lebenskosten zu decken
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