Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unfallversicherung (UV) deckt Schäden, die entstehen, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken. Ihre Leistungen beinhalten medizinische Behandlung und finanzielle Unterstützung.
Die Prämien für die Versicherung der Berufsunfälle und -krankheiten tragen die Arbeitgebenden. Die Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle gehen grundsätzlich zu Lasten der Arbeitnehmenden. Die Arbeitgebenden schulden den gesamten Prämienbetrag, wobei sie den Anteil der Arbeitnehmenden von deren Lohn abziehen. Die Prämien sind unterschiedlich hoch nach Einkommen des Versicherten und nach Art des Betriebes.
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