Die Militärversicherung dient der umfassenden Risikodeckung aller Gesundheitsschäden von Personen, die für den Bund Leistungen im Bereich der Sicherheits- oder Friedensdienste erbringen. Versichert sind namentlich Militär- und Zivildienst sowie Dienst im Zivilschutz, Einsätze des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe, friedenserhaltende Aktionen und gute Dienste des Bundes.
Die Militärversicherung übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen bei Krankheit und Unfall sowie Eingliederungsmassnahmen, entrichtet Taggelder und Renten bei Arbeits- oder Erwerbsausfall und deckt die Risiken von Invalidität und Tod. Diese Leistungen werden über Mittel des Bundesbudgets finanziert, eine Beitragspflicht besteht nicht.
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