Die berufliche Vorsorge (BV) ist die zweite Säule der Schweizer Sozialvorsorge. Sie soll den Versicherten nach der Pensionierung die Fortsetzung ihrer gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Zusammen mit der ersten Säule soll ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohns erreicht werden. Daneben versichert die zweite Säule die Risiken Tod und Invalidität.
Bei der BV versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der AHV versichert sind und einen Jahreslohn von mehr als 22 050 Franken erhalten. Jeder Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende beschäftigt, muss eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen.
Weitere Informationen enthalten die folgenden Merkblätter und Links: