Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gewährt angemessen Ersatz bei Erwerbsausfall. Die ALV erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen.Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden versichert. Sie erhalten den vorübergehenden Erwerbsausfall bei Verlust der Arbeitsstelle zu 70 % des versicherten Verdienstes in Taggeldern ausbezahlt.Weitere Informationen:
Letzte Änderung: 01.01.2024 | PDF | 630 kB
Stand: 01.01.2023
Letzte Änderung: 06.02.2024 | PDF | 3982 kB
Stand: 01.01.2024