Die Erwerbsersatzordnung bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht, Mutterschaft, des andern Elternteils, bei der Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes sowie bei Adoption.
Alle Rekrutinnen und Rekruten erhalten während ihrer Grundausbildung (RS) – zusätzlich zum Sold – eine einheitliche Grundentschädigung (Erwerbsersatz) von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag). Weitere Informationen.
Die AHV-Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen geben gerne Auskunft.
Für detaillierte Auskünfte und Fragen können Sie sich an Ihre Ausgleichskasse und deren Zweigstellen wenden, die Sie gerne und kompetent beraten: Ansprechpartner - Ausgleichskassen
Weitere, häufig gestellte Fragen (FAQ).
Diese Texte vermitteln nur eine allgemeine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.