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Fragen & Antworten (FAQ)

Was passiert in Fällen, in welchen das neue System die zuständige Ausgleichskasse nicht ermitteln kann?

Was passiert, wenn eine EO-Anmeldung einer falschen Ausgleichskasse zugewiesen wurde?

Wo meldet sich der Dienstleistende, wenn er Probleme mit dem neuen System der ZAS hat oder sich nicht einloggen kann?

Wie werden die Lohndaten des Arbeitgebers künftig zur Ausgleichskasse gelangen?

Der Dienstleistende weigert sich die EO-Anmeldung einzureichen, die den Anspruch des Arbeitgebers begründen würde. Wie geht der Arbeitgeber vor?

Der Dienstleistende hat mehrere Arbeitgeber. Welche Ausgleichskasse ist zuständig?

Wie wird der korrekte Arbeitgeber ermittelt?

Wie wird bei Studierenden die richtige Ausgleichskasse ermittelt?

Wie wird die zuständige Ausgleichskasse bei Bezügerinnen und Bezügern von Arbeitslosentaggeldern ermittelt?

Welche Ausgleichskasse ist zuständig, wenn die dienstleistende Person sowohl arbeitnehmend wie selbstständigerwerbend ist?

Kann die dienstleistende Person zusätzliche Unterlagen mitsenden?

Wie lange werden Anmeldungen auf Papier noch akzeptiert?

Die dienstleistende Person arbeitet neben dem Studium oder in den Semesterferien oder war in einem Lehrbetrieb. Wie wird die zuständige Kasse ermittelt?

Wie und ab wann kann die dienstleistende Person nach einem Dienstbeginn auf das System der ZAS zugreifen?

Wie und wo kann die dienstleistende Person den Kommunikationsweg der Mitteilung ändern?

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel während der Dienstperiode?