Die Betreuungsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet. Sie beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches Sie unmittelbar vor dem Bezug Ihrer Urlaubstage erzielt haben, höchstens aber 220 Franken pro Tag.
Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 8 250 Franken (8 250 Franken x 0,8 ÷ 30 Tage = 220 Franken/Tag) und bei Selbständigerwerbenden mit einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen von 99 000 Franken (99 000 Franken x 0.8 ÷ 360 Tage = 220 Franken/Tag) erreicht.