Die Krankenversicherung (KV) ist in der Schweiz für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Sie gewährt allen Versicherten Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung. Bei Krankheit, Mutterschaft oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird.
Die Versicherung wird durch die versicherungspflichtige Person selbst abgeschlossen, wobei sie frei wählen kann, welchem zugelassenen Krankenversicherer sie beitreten möchte. Die Prämienhöhe wird unabhängig vom Einkommen berechnet. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Krankenversicherer, nach dem Wohnort und dem gewählten Versicherungsmodell. Bei Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, übernehmen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen einen Teil der Prämien (Individuelle Prämienverbilligung).
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