Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Beiträge an Ausbildungen.
Die berufliche Eingliederung behinderter Personen ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen: Fachleute der IV-Stellen bieten selbst Dienstleistungen in der Berufsberatung und in der Arbeitsvermittlung an; ausserdem übernimmt die IV Kosten für die berufliche Ausbildung oder Umschulung.
Bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung übernimmt die IV die Kosten, welche Versicherten aufgrund ihrer Invalidität zusätzlich entstehen. Zur erstmaligen beruflichen Ausbildung zählen: die Berufs- oder Anlehre, der Besuch einer Mittel-, Fach- oder Hochschule, eine Ausbildung für Tätigkeiten im Haushalt und die Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf die Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte.
Die IV übernimmt die Kosten für die Umschulung, wenn Versicherte wegen eines bleibenden Gesundheitsschadens ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch unter erschwerten Umständen ausführen können. Dazu gehören auch Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise. Ist beispielsweise ein gelernter Maurer nach einem Sturz nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben, kann eine Umschulung zum Hochbauzeichner sinnvoll sein. Die IV übernimmt dafür die Kosten. Weil der Maurer in dieser Zeit nur einen Lehrlingslohn erhält, richtet die IV ihm während der Umschulung zusätzlich ein Taggeld aus. Nach der Ausbildung hilft ihm die IV, wenn nötig, bei der Arbeitsvermittlung. Dabei besteht die Möglichkeit, dem Arbeitgebenden während längstens einem halben Jahr einen Einarbeitungszuschuss zu gewähren. Zudem kann die Versicherung eine Entschädigung ausrichten, wenn eine vermittelte Person während eines Jahres mehr als 15 Tage krankheitsbedingt fehlt.
Unter Umständen gewährt die IV auch Kredite in Form von Kapitalhilfen, wenn behinderte Personen sich selbstständig machen möchten oder wenn betriebliche Umstellungen aufgrund der Invalidität nötig werden.