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Eingliederungsmassnahmen

Was sind Eingliederungsmassnahmen?

Massnahmen zur dauernden und wesentlichen Verbesserung der Erwerbstätigkeit.

Damit behinderte Personen weiterhin erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Arbeitsbereich tätig bleiben können, werden sie von der IV mit verschiedenen Eingliederungsmassnahmen unterstützt:

  • Medizinische Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • Berufliche Massnahmen
  • Hilfsmittel
  • Taggelder und Reisekostenvergütung als zusätzliche Leistungen

Können Anbieter von beruflichen Massnahmen der IV die Kosten in Rechnung stellen?

Ja.

Gestützt auf den Inhalt der Mitteilung (Kostengutsprache) der IV, die der Anbieter als Durchführungsstelle jeweils in einem Exemplar pro versicherte Person erhält und die den Rahmen des Auftrags festlegt, kann die Durchführungsstelle die erbrachten Leistungen gemäss Leistungsvertrag in Rechnung stellen.

Die Invalidenversicherung fördert die Rechnungsstellung in elektronischer Form, da diese eine effizientere Bearbeitung - und daher auch eine schnellere Auszahlung - der Rechnungen ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie unter:

Wenn eine elektronische Rechnungsstellung nicht möglich ist, kann die Rechnung auch in Papierform eingereicht werden. Die Bearbeitung ist jedoch umständlicher und die Auszahlung dauert demzufolge länger. 

Was sind medizinische Massnahmen?

Behandlung der anerkannten Geburtsgebrechen bis zum 20. Altersjahr.

Die IV unterscheidet bei den medizinischen Massnahmen zwischen angeborenen Leiden und solchen, die eine Folge von Krankheit oder Unfall sind.

Die IV übernimmt alle zur Behandlung der anerkannten Geburtsgebrechen notwendigen medizinischen Massnahmen. Zudem übernimmt sie einige wenige Behandlungen von erworbenen Leiden (z. B. grauer Star).

Diese medizinischen Massnahmen können von der IV jedoch nur bis zum 20. Geburtstag erbracht werden.

Anders als die Krankenkassen übernimmt die IV die vollen Kosten ohne Selbstbehalte oder Franchisen.

Was sind Integrationsmassnahmen?

Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung.

Durch sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen sollen insbesondere bei psychisch behinderten Versicherten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass berufliche Massnahmen im Hinblick auf eine Eingliederung in die freie Wirtschaft ermöglicht werden. Eine versicherte Person hat Anspruch auf Integrationsmassnahmen höchstens einmal während eines Jahres.

Was sind berufliche Massnahmen?

Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Beiträge an Ausbildungen.

Die berufliche Eingliederung behinderter Personen ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen: Fachleute der IV-Stellen bieten selbst Dienstleistungen in der Berufsberatung und in der Arbeitsvermittlung an; ausserdem übernimmt die IV Kosten für die berufliche Ausbildung oder Umschulung.

Bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung übernimmt die IV die Kosten, welche Versicherten aufgrund ihrer Invalidität zusätzlich entstehen. Zur erstmaligen beruflichen Ausbildung zählen: die Berufs- oder Anlehre, der Besuch einer Mittel-, Fach- oder Hochschule, eine Ausbildung für Tätigkeiten im Haushalt und die Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf die Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte.

Die IV übernimmt die Kosten für die Umschulung, wenn Versicherte wegen eines bleibenden Gesundheitsschadens ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch unter erschwerten Umständen ausführen können. Dazu gehören auch Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise. Ist beispielsweise ein gelernter Maurer nach einem Sturz nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben, kann eine Umschulung zum Hochbauzeichner sinnvoll sein. Die IV übernimmt dafür die Kosten. Weil der Maurer in dieser Zeit nur einen Lehrlingslohn erhält, richtet die IV ihm während der Umschulung zusätzlich ein Taggeld aus. Nach der Ausbildung hilft ihm die IV, wenn nötig, bei der Arbeitsvermittlung. Dabei besteht die Möglichkeit, dem Arbeitgebenden während längstens einem halben Jahr einen Einarbeitungszuschuss zu gewähren. Zudem kann die Versicherung eine Entschädigung ausrichten, wenn eine vermittelte Person während eines Jahres mehr als 15 Tage krankheitsbedingt fehlt.

Unter Umständen gewährt die IV auch Kredite in Form von Kapitalhilfen, wenn behinderte Personen sich selbstständig machen möchten oder wenn betriebliche Umstellungen aufgrund der Invalidität nötig werden.

Was sind Hilfsmittel?

Unterstützung für Beruf und Alltag.

Behinderte Versicherte haben einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen, um weiter erwerbstätig oder in ihrem angestammten Aufgabenbereich (z. B. Haushalt) tätig bleiben zu können. Anderseits haben sie auch Anspruch auf Hilfsmittel, die sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbstständig und unabhängig zu bewältigen.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?

Taggelder und Reisekosten ergänzen die Eingliederungsmassnahmen.

Taggelder sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familie während der Eingliederung sicherstellen. Die IV zahlt auch Taggelder während Wartezeiten, bevor Eingliederungsmassnahmen durchgeführt werden. Anspruch auf Taggelder haben Versicherte erst nach dem 18. Geburtstag.

Wenn trotz Taggeld das Einkommen nicht ausreicht, besteht ein Anspruch auf Ergänzungs-leistungen, vorausgesetzt, das Taggeld wird während mindestens sechs Monaten ausbezahlt (vgl. Ergänzungsleistungen).

Wenn für die Eingliederungsmassnahmen Fahrten notwendig sind, übernimmt die IV in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln.