Waisenrente
Kinder bis 18 Jahre (oder 25 Jahre, falls sie eine Ausbildung absolvieren), deren Vater oder Mutter gestorben ist, haben Anspruch auf eine Waisenrente. Sie entspricht 40 % der Altersrente der verstorbenen Person. Sind Vater und Mutter gestorben, werden zwei Waisenrenten ausgerichtet, die zusammen 60 % der maximalen Altersrente entsprechen.
Merkblatt 3.03 - Hinterlassenenrenten der AHV