Vollrente
Wird ausgerichtet, wenn die leistungsberechtigte Person vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (Alter, Tod, Invalidität) stets die Beitragspflicht (43 bzw. 44 Beitragsjahre = Rentenskala 44) erfüllt hat. Andernfalls gibt es nur eine Teilrente (Rentenskalen 1 bis 43).
Monatliche Vollrenten - Skala 44