Rentenaufschub
Personen, die Anspruch auf eine Altersrente haben, können die ganze Altersrente um mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre aufschieben (monatlicher Abruf vor Ablauf der maximalen Aufschubsdauer möglich). Beim Rentenaufschub verzichtet die rentenberechtigte Person während der Dauer des Aufschubs auf den Bezug der Rente. Die aufgeschobene Rente kann in der Folge auf einen beliebigen Monat abgerufen werden. Der Rentenaufschub ergibt je nach Aufschubsdauer einen Zuschlag auf den Rentenbetrag zwischen 5,2 % und 31,5 %.
Erklärvideo «Flexibler Bezug der Altersrente»