Mutterschaftsentschädigung (MSE)
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag.
Nimmt die Mutter die Arbeit früher wieder auf, endet der Anspruch vorzeitig.
Die Mittel für die Mutterschaftsentschädigung stammen aus der Erwerbsersatzordnung (EO).
Merkblatt 6.02 - Mutterschaftsentschädigung