Kinderrente
Zusatz zur Altersrente für Versicherte, die Kinder bis 18 Jahre (oder 25 Jahre, falls sie eine Ausbildung absolvieren) unterhalten. Beziehen beide Elternteile eine Altersrente, besteht der Anspruch auf zwei Kinderrenten. Diese dürfen zusammen 60 % der maximalen Altersrente nicht überschreiten.