Individuelles Konto
Für jede Person, die AHV-Beiträge bezahlt, führen die Ausgleichskassen ein Individuelles Konto (IK). Auf diesem werden Einkommen und Betreuungsgutschriften eingetragen. Eine Person kann bei mehreren Ausgleichskassen ein IK haben. Zur Berechnung der Leistungen werden die IK dieser Person anhand ihrer AHV-Nummer zusammengeführt.
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