Hilflosigkeit
Hilflosigkeit liegt vor, wenn eine Person in alltäglichen Lebensverrichtungen (Aufstehen, Absitzen, Ankleiden, Essen etc.) regelmäßig auf die Hilfe von Dritten angewiesen ist. Zudem gilt auch als hilflos, wer wegen eines Gebrechens dauernde und besonders aufwändige Pflege benötigt, einer dauernden persönlichen Überwachung bedarf oder wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Gebrechens nur mit Hilfe Dritter in der Lage ist, gesellschaftliche Kontakte zu pflegen.