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Glossar

Freiwillige Versicherung

Die freiwillige Versicherung wird Staatsangehörigen der Schweiz und von Mitgliedstaaten der EU und der EFTA angeboten, wenn sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, der EU und der EFTA haben. Es wird ein Nachweis einer Bindung zur Schweiz und zur AHV verlangt. Dieser Nachweis wird mit ununterbrochenen fünf Jahren Versicherung unmittelbar vor dem Beitritt zur freiwilligen Versicherung erbracht. Dabei werden in der EU bzw. EFTA zurückgelegte Versicherungszeiten nicht berücksichtigt.

Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung