Erwerbsunfähigkeit
Ist jemand erwerbsunfähig, kann er nicht mehr (oder nur noch teilweise) für sein Erwerbseinkommen sorgen. Das Ausmass der Erwerbsunfähigkeit wird durch die IV-Stelle bestimmt.
Ein Beispiel zur Erklärung:
Ein Maurer kann wegen Rückenproblemen seine bisherige Arbeit gar nicht mehr ausüben. Somit ist er zu 100 % arbeitsunfähig als Maurer. Es ist aus medizinischer Sicht aber möglich, dass er in einer anderen, körperlich weniger belastenden beruflichen Tätigkeit voll arbeitsfähig ist. In diesem Fall liegt auch keine Erwerbsunfähigkeit vor. Denn mit einer seinem Gesundheitszustand entsprechenden Tätigkeit kann er weiterhin vollständig für sein Erwerbseinkommen sorgen. Bleibt jemand hingegen in jeglicher für ihn zumutbaren Tätigkeit nur teilweise arbeitsfähig, so ergibt sich daraus eine Teil-Erwerbsunfähigkeit.