Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen (EL) wurden 1966 eingeführt. Sie helfen dort, wo AHV/IV-Renten bzw. IV-Taggelder und weitere Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. EL sollen die Existenz sichern und letztlich Armut verhindern.
Sozialpolitisch sind die EL somit ein massgeschneidertes Instrument, um für jeden Rentner das verfassungsmässig garantierte Grundrecht auf Existenzsicherung individuell konkret zu gewährleisten.
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Merkblatt 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV