Eingliederungsmassnahmen
Zu den Eingliederungsmassnahmen der IV zählen:
Massnahmen der Frühintervention, die darauf abzielen, dass jemand trotz gesundheitlicher Schwierigkeiten möglichst weitgehend arbeitsfähig bleibt, einen bestehenden Arbeitsplatz nicht verliert bzw. an einem neuen Arbeitsplatz erwerbstätig sein kann.
Integrationsmassnahmen, die der Vorbereitung auf die Durchführung von beruflichen Massnahmen dienen, damit jemand diese erfolgversprechend absolvieren kann.
Berufliche Massnahmen, die der beruflichen Integration dienen.
Medizinische Massnahmen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, die der Behandlung von Geburtsgebrechen und der Verbesserung der Erwerbsfähigkeit dienen.
Hilfsmittel, zu denen beispielsweise Hörgeräte, Rollstühle, orthopädische Schuhe zählen.
Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV