Drei-Säulen-System
Die 1. Säule − die staatliche Vorsorge − mit der AHV/IV und den Ergänzungsleistungen soll die Existenz der Alten, Hinterlassenen und Invaliden sichern. Die 2. Säule − die berufliche Vorsorge − soll die bisherige Lebenshaltung weiterhin ermöglichen. Die 3. Säule − die private Vorsorge − soll die Selbstvorsorge, die individuelle Ergänzung fördern.