Betreuungsgutschriften
Fiktive Einkommen, die auf Antrag einer versicherten Person ihrem Individuellen Konto gutgeschrieben werden für jedes Jahr, in dem sie nahe Verwandte betreut, die eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, UV oder der Militärversicherung beziehen. Die Betreuungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Mindestrente zum Zeitpunkt des Anspruchsbeginns und müssen jährlich geltend gemacht werden.
Merkblatt 1.03 - Betreuungsgutschriften