Beitragsdauer
Die Beitragsdauer ist zusammen mit dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen das entscheidende Element für die Berechnung der Altersrente. Bei den Altersrenten beträgt die volle Beitragsdauer für Frauen 43 Jahre und für Männer 44 Jahre. Dann besteht Anspruch auf eine Vollrente. Wer eine Beitragslücke aufweist, hat nur Anspruch auf eine Teilrente. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung der Rente (1/44 pro Jahr).
Nach der schrittweisen Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65 (Reform AHV 21) wird die volle Beitragsdauer auch für die Frauen 44 Jahre betragen.