Brotkrumennavigation

Startseite ... Sozialversicherungen > Glossar
Start Inhalt

Glossar

Arbeitgebende

Die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Die Beiträge an die Familienzulagen und an die Verwaltungskosten bezahlen ausschliesslich die Arbeitgebenden.