Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen können sich Personen mit einem Anspruch auf EL folgende Kosten rückerstatten lassen:
- Zahnärztliche Behandlung (einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung;
- Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten;
- Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät;
- Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle;
- Kosten für Hilfsmittel;
- Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse (Selbstbehalt und Franchise) bis zum Betrag von jährlich Fr. 1 000.--;
- ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren.
Die Kantone erlassen die näheren Bestimmungen zu den Krankheitskosten, die vergütet werden können.
Es können zusätzlich zu den EL höchstens folgende Beträge vergütet werden:
- Alleinstehende: Fr. 25 000.--
- Ehepaare: Fr. 50 000.--
- Heimbewohner: Fr. 6 000.--
Die Kantone können jedoch höhere Beträge vorsehen.