Wenn in Ihrer provisorischen Berechnung die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, oder wenn die Einnahmen die Ausgaben leicht überschreiten, so sollten Sie sich unbedingt für eine Ergänzungsleistung anmelden. Gehen Sie bei der Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes vorbei. Man wird Ihnen beim Ausfüllen des EL-Anmeldeformulars gerne behilflich sein.
Wenn Sie in einem Heim wohnen, wenden Sie sich bitte an die Heimleitung. Diese kann Sie über die Ergänzungsleistungen informieren. Ehepaare mit Kinderrenten oder Witwen resp. Witwer mit Waisen sollten sich an die AHV-Gemeindezweigstelle ihres Wohnortes wenden.
Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen kann frühestens mit Einreichen des offiziellen Antragsformulars entstehen. Für Ausländerinnen und Ausländer bestehen allerdings Karenzfristen.