Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
Was, wenn meine Renteneinkünfte und mein Vermögen nicht reichen, die minimalen Lebenskosten zu decken? Erfahren Sie in nur zweieinhalb Minuten einfach erklärt, wie Sie Ergänzungsleistungen beantragen können, und welches die Voraussetzungen dafür sind.
Ein Heimeintritt ist mit vielen Fragen verbunden. Was, wenn meine Einkünfte und mein Vermögen die anfallenden Kosten nicht decken können? Ergänzungsleistungen können helfen. Erfahren Sie in zwei Minuten, welche Voraussetzungen für Heimbewohnerinnen und -bewohner gelten und wie Ergänzungsleistungen beantragt werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Sie können hier Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen ermitteln. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die zuständigen kantonalen EL-Stellen zur Verfügung. In der Regel sind dies die kantonalen Ausgleichskassen, resp. deren Gemeinde-Zweigstellen.