Bis die Änderungen der Reform in Kraft treten, gilt weiterhin das bestehende Recht.
Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen.
Weitere Details und Information zum Inhalt der beiden angenommenen Vorlagen
finden Sie auf den Webseiten des Bundes, beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Informationen zur Stabilisierung der AHV ab 1. Januar 2024