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Beitragsberechnung Nichterwerbstätige

Ist eine verheiratete Person als Nichterwerbstätige beitragspflichtig, so ist in der nachfolgenden Berechnung nur die Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens einzugeben.

Resultat

(CHF)
CHF
+Verwaltungskosten (max. 5%)

In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Solothurn, St. Gallen, Tessin und Thurgau bezahlen Nichterwerbstätige zusätzlich einen Beitrag an die Familienzulagen.