Keine Leistung ohne Anmeldung.
Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beziehen will, muss seinen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden.
Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,
- weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen;
- weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann;
- weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten;
- weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen.
Die Anmeldeformulare sind hier und bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.