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Leistungen

Welche Leistungen erbringt die AHV?

Altersrenten, Hilflosenentschädigungen und weitere Leistungen.

Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus.

Die AHV erbringt aber weitere Leistungen wie

  • Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.)
  • Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.) 

Die Altersrenten werden der Entwicklung der Löhne und Preise angepasst. Dies geschieht mittels eines so genannten Mischindexes (Mittelwert aus Konsumentenpreisindex und Lohnindex des Staatssekretariats für Wirtschaft, SECO).

Wie können Versicherte ihren Anspruch auf Leistungen geltend machen?

Keine Leistung ohne Anmeldung.

Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beziehen will, muss seinen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden.

Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,

  • weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen;
  • weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann;
  • weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten;
  • weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen.

Die Anmeldeformulare sind hier und bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.