Altersrentnerinnen und -rentner.
Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen. Die Ausgleichskassen und die Pro Senectute sind verantwortlich für die Abgabe oder die Vergütung der Kosten von Hilfsmitteln.
Letzte Änderung: 01.01.2024 | PDF | 594 kB
Stand: 01.01.2024
Letzte Änderung: 01.01.2024 | PDF | 602 kB
Stand: 01.01.2023