Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die wirtschaftliche Situation der betroffenen Situation ist nicht erheblich, sondern einzig die tatsächlichen Einschränkungen.