Wenn die Altersrente nicht ausreicht.
Altersrenten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden.Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Aber die Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen! Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.
Letzte Änderung: 01.01.2024 | PDF | 627 kB
Stand: 01.01.2024
Letzte Änderung: 01.01.2024 | PDF | 695 kB