Die ganze Bevölkerung.
Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
Obligatorisch bei der AHV versichert sind:
- Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger und Gastarbeiter;
- Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie Studierende, Invalide, Rentner und Rentnerinnen, Hausfrauen und Hausmänner.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, dort für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz tätig sind und von ihm entlöhnt werden, sowie ihre nichterwerbstätigen Ehegatten, die sie ins Ausland begleiten, gelten besondere Bestimmungen.
Studierende, die ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben, um im Ausland einer Ausbildung nachzugehen, können die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterführen.
Freiwillig bei der AHV versichern können sich zudem Staatsangehörige der Schweiz, der EU oder der EFTA, die im Ausland ausserhalb der EU oder EFTA wohnen. Sie können ihre Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterführen, um so eine spätere Rentenkürzung wegen Beitragslücken zu verhindern. Auskünfte erteilen die schweizerischen Botschaften und Konsulate.
Für Angehörige der EU oder EFTA und von anderen Staaten, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, gelten zum Teil besondere Bestimmungen.