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Allgemeines

Was ist die AHV?

Eine obligatorische Versicherung für alle.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Die AHV soll den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder wegfallenden Arbeitsverdienst zumindest teilweise ersetzen: Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.

Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf dem so genannten Drei-Säulen-Prinzip: Die AHV und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (EL) die erste Säule. Sie soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die zweite Säule, und die freiwillige Selbstvorsorge, das Sparen, stellt die dritte Säule dar.

Die Entstehung der AHV geht auf das Jahr 1925 zurück, als das Stimmvolk einem Verfassungsartikel zur Schaffung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung zustimmte: Am 1. Januar 1948 schliesslich trat die AHV in Kraft; die ersten Altersrenten wurden ausbezahlt.

Welcher Grundgedanke steht hinter der AHV?

Solidarität.

Die AHV basiert in erster Linie auf der Solidarität zwischen den Generationen: Die laufenden Altersrenten werden durch die so genannte aktive Bevölkerung finanziert. Dies im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun und das Werk weiterführen werden. Diese Solidarität zwischen den Generationen wird auch Generationenvertrag genannt.

Die Solidarität in der AHV geht noch weiter: Besserverdienende unterstützen schlechter gestellte Versicherte. Sie entrichten mehr Beiträge, als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig wäre, während wirtschaftlich schlechter Gestellte mehr Leistungen beziehen, als es ihren Beiträgen entsprechen würde. So findet ein Ausgleich zwischen Arm und Reich statt.

Mit den Erziehungs- und den Betreuungsgutschriften kommt zudem die Solidarität kinderloser Personen mit Müttern und Vätern oder von Personen ohne Betreuungsaufgaben mit jenen, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern, zum Tragen. Mit dem Splitting schliesslich spielt bei der AHV auch die Solidarität zwischen den Ehepartnern.

Woher stammt das Geld für die AHV?

Hauptsächlich von den Versicherten und den Arbeitgebern.

Die wichtigste Einnahmequelle der AHV sind die Beiträge der Wirtschaft, der Arbeitgeber, der Versicherten und des Bundes. Seit 1. Januar 1999 wird zudem ein Teil der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der AHV erhoben.

Die AHV wird nach dem so genannten Umlageverfahren finanziert. Das heisst: Die eingenommenen Beiträge werden innerhalb der gleichen Zeitperiode für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben, also «umgelegt». Im Unterschied zur beruflichen Vorsorge oder zum Sparbüchlein wird damit bei dieser Finanzierungsart nicht über Jahre gespart. Die AHV gibt stattdessen etwa aus, was sie jährlich einnimmt.

Was ist der AHV-Ausgleichsfonds?

Eine Reserve.

Gleichzeitig mit der AHV wurde auch der so genannte AHV-Ausgleichsfonds errichtet: Er soll kurzfristige Einnahmeschwankungen ausgleichen, die beim Umlageverfahren aufgrund der wirtschaftlichen Lage entstehen können. Übersteigen also die jährlichen Auszahlungen der AHV die Einnahmen während dieses Jahres, können dank dem Ausgleichsfonds die Leistungen dennoch weiter erbracht werden. Das Gesetz gibt vor, dass der Ausgleichsfonds mindestens über die Mittel verfügen muss, um die Kontinuität der Leistungen garantieren zu können.

Wie ist die AHV organisiert?

Zentrale Kontrolle, dezentrale Durchführung.

Die Gesetzgebung und die Aufsicht der AHV sind zentral organisiert: Das Bundesamt für Sozialversicherungen sorgt für eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften. Die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf führt die Gesamtbuchhaltung der AHV und erledigt weitere zentrale Aufgaben wie zum Beispiel die Zuteilung der Versichertennummern.

Für die Durchführung und den direkten Kontakt mit den Versicherten und Arbeitgebern sind in erster Linie die Ausgleichskassen der Verbände, der Kantone und des Bundes mit ihren Zweigstellen zuständig. Sie setzen die Beiträge fest und ziehen sie ein. Sie berechnen die Leistungen der AHV und sind für deren Ausrichtung an die Versicherten verantwortlich.

Wo können Versicherte und Arbeitgeber Einsprache einreichen?

Bei der verfügenden Ausgleichskasse.

Versicherte und Arbeitgeber, die mit einem Entscheid der Ausgleichskasse nicht einverstanden sind, können bei dieser Ausgleichskasse Einsprache erheben. Den Entscheid über die Einsprache fällt die Ausgleichskasse. Gegen diesen Einspracheentscheid kann beim kantonalen Sozialversicherungsgericht Beschwerde erhoben werden. Wer mit dem Urteil dieser Instanz nicht einverstanden ist, kann sich an das Bundesgericht (BGer) in Luzern wenden.

Wie wirkt sich das Partnerschaftsgesetz auf die Beiträge und Leistungen aus?

Gleichstellung mit der Ehe.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (1.1.2007) ist

  • die eingetragene Partnerschaft der Ehe,
  • die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft der Scheidung,
  • die überlebende Person beim Tod ihrer Partnerin oder ihres Partners der Witwe bwz. dem Witwer gleichgestellt.

In dieser Internetdarstellung haben die Zivilstandsbezeichnungen deshalb auch die folgende Bedeutung:

  • Ehe/Heirat: eingetragene Partnerschaft;
  • Scheidung: gerichtliche Auflösung der Partnerschaft;
  • Verwitwung: Tod der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners.